Präambel
Eine Zusammenarbeit beruht auf Professionalität und gegenseitigem Vertrauen. Um Missverständnissen oder falschen Erwartungen vorzubeugen, lohnt es sich dennoch, einige Dinge vorab klarzustellen. Deshalb habe ich meine Rahmenbedingungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgehalten.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Leistungen und Lieferungen zwischen Jan D. Walter (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
2. Leistungsbeschreibung
Der Auftragnehmer erbringt journalistische, redaktionelle sowie beratende Dienstleistungen.
- Erstellung journalistischer Werke in Wort und Bild
- Beratung in den Bereichen PR, Öffentlichkeitsarbeit und Marketing.
Die konkrete Leistung (Umfang, Thema und Form) ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag. Ein Auftrag wird gültig, wenn er schriftlich oder mündlich erteilt und bestätigt wurde.
3. Zeit und Ort der Leistungserbringung
Der Auftragnehmer bestimmt seinen Arbeitsort und seine Arbeitszeit eigenverantwortlich.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber erteilt klare Aufträge hinsichtlich Umfang, Thema, Inhalt, Form und Abgabezeitpunkt. Dies schließt die vereinbarungsgemäße Lieferung aller benötigten Informationen und Materialien sowie die vereinbarungsgemäße Vermittlung von geeigneten Ansprechpartnern ein. Rückfragen des Auftragnehmers sind zeitnah zu beantworten.
- Bei Verzögerungen oder vom Auftragnehmer rechtzeitig angezeigten Mängeln bei der Mitwirkung verlängert sich der für die Lieferung vereinbarte Zeitraum angemessen oder ist der Auftragnehmer zu einer unvollständigen Lieferung des Arbeitsergebnisses berechtigt.
- Auch Korrekturschleifen führen zu einer Verlängerung der Lieferfrist.
5. Abnahme
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, gelieferte Arbeiten unverzüglich zu prüfen.
- Etwaige Mängel oder Änderungswünsche sind innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen und konkret zu benennen.
- Zeigt der Auftraggeber innerhalb 7 Tagen nach der Lieferung der Arbeit oder der letzten Korrektur durch den Auftragnehmer keine Mängel schriftlich an, gilt die Arbeit als abgenommen. Andere Fristen müssen schriftlich vereinbart werden.
6. Rechte Dritter
Für die Klärung und Einholung von Rechten Dritter (z. B. Bildrechte, Zitate, Markenrechte) ist regelmäßig der Auftraggeber verantwortlich. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer Bilder, Zitate etc., die Gegenstand von Rechten Dritter sind, besorgt und in seine Arbeit einbindet.
7. Urheberrecht und Nutzungsrechte
- Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber die Nutzungsrechte für die Arbeitsergebnisse im vereinbarten Umfang (z.B. einfach, exklusiv, zeitlich oder räumlich beschränkt) ein.
- Veröffentlichungen in allen anderen Medien als den vereinbarten dürfen nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Auftragnehmers erfolgen.
- Für die Publikation redaktioneller Werke in redaktionellen Medien wird eine Nennung des Auftragnehmers als „Jan D. Walter“ vorausgesetzt. In allen anderen Fällen wird vorausgesetzt, dass der Name des Auftraggebers nicht genannt wird. Dies gilt insbesondere für Unternehmenspublikationen (Websites, Broschüren, Videos, Social-Media-Posts) sowie die Veröffentlichung werblicher Werke (z.B. Advertorials) in redaktionellen Medien. Abweichungen müssen schriftlich vereinbart werden.
- Bei deutlicher Veränderung des Werkes oder wesentlicher Bestandteile davon, bedarf es der Rücksprache mit dem Auftragnehmer hinsichtlich der Namensnennung.
- Zahlungsversäumnisse führen zum Erlöschen der Nutzungsrechte, auch rückwirkend.
8. Vergütung
- Es gilt das vereinbarte Honorar. Darin inbegriffen sind maximal drei Korrekturschleifen.
- Ist für einen bestimmten Auftrag kein Honorar ausdrücklich vereinbart, gelten die üblichen Vergütungssätze des Auftragnehmers.
- Honorare gelten immer nur für die einmalige Veröffentlichung in den vereinbarten Medien. Jede weitere Veröffentlichung – auch in anderen Titeln desselben Verlags oder Unternehmens – ist gesondert zu vergüten.
- Bei Werkverträgen ist der Auftraggeber zur Zahlung des vollen Honorars für einen erteilten Auftrag auch dann verpflichtet, wenn er von einer Veröffentlichung oder Weiterverwendung absieht.
- Der Auftraggeber kann den Vertrag oder einen erteilten Auftrags bis zur Vollendung des Werkes oder der Dienstleistung jederzeit kündigen. Kündigt der Auftraggeber, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
- Ausnahmen bestehen nur, wenn der Auftraggeber nachweist, dass die Lieferung erhebliche Mängel aufweist. Als erhebliche Mängel gelten:
- schuldhaft verspätete Abgabe (bei Krankheit und höherer Gewalt liegt kein Verschulden vor),
- objektiv fehlerhafte oder unbrauchbare Lieferung trotz klarer Beauftragung und vollständiger Bereitstellung relevanter Informationen.
- Die Fälligkeit der Honorare bestimmt der Auftragnehmer mit Rechnungsstellung. Abweichende Fälligkeiten können schriftlich vereinbart werden.
9. Rücktritt / Stornierung
- Eine Stornierung bzw. ein Rücktritt von bereits beauftragten Werken und Dienstleistungen ist unter Berücksichtigung der Ziffern 7.4 und 7.5 für beide Seiten jederzeit möglich.
10. Vertraulichkeit
- Sofern nicht anders vereinbart verpflichten sich beide Vertragsparteien, ihr Geschäftsverhältnis sowie alle im Rahmen der Zusammenarbeit ausgetauschten vertraulichen Informationen geheim zu halten.
- In Übereinstimmung mit Ziffer 6.3. gilt Ziffer 9.1. nicht für die Veröffentlichung rein journalistischer Werke in journalistischen Medien.
- Die Nennung des Auftraggebers als Referenz zu Marketing-Zwecken des Auftragnehmers findet nur nach Absprache statt.
- Diese Verpflichtungen gelten auch nach Vertragsende.
11. Gerichtsstand und Schlichtung
- Beide Vertragsparteien verpflichten sich, im Falle von Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten zunächst eine gütliche Einigung anzustreben. Hierzu soll auf Wunsch einer Partei innerhalb von vier Wochen ein Schlichtungsgespräch stattfinden, persönlich oder in digitaler Form.
- Kommt keine Einigung zustande, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
12. Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt.
Stand: November 2025
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